Steuerlicher vertreter für immobiliengesellschaften

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Wir erbringen Dienstleistungen als Steuervertreter für qualifizierte Immobiliengesellschaften und erfüllen damit ihre Verpflichtung, die sich aus den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes ergibt.

Zur Benennung eines steuerlichen Vertreters sind verpflichtet:

  • Gesellschaften, die die Definition einer Immobiliengesellschaft erfüllen, die in Polen weder Geschäftssitz noch Geschäftsführung haben und mit ihrem Gesamteinkommen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat, der zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, nicht einkommensteuerpflichtig sind, unabhängig vom Ort ihrer Erzielung
  • in der Praxis gilt diese Verpflichtung vor allem für Unternehmen aus Nicht-EU- und EWR-Ländern oder für alle steuerlich transparenten Unternehmen (einschließlich solcher aus der EU und dem EWR)

HINWEIS! Bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters unterliegt die Immobiliengesellschaft einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 PLN.

Unsere Zusammenarbeit beinhaltet:

  • Vorläufige Übersicht über die Berichtspflichten von Immobiliengesellschaften
  • Durchführung des Prozesses der körperschaftsteuerlichen Registrierung von Immobiliengesellschaften in Polen, falls erforderlich
  • Durchführung von Abrechnungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer auf die Veräußerung von Beteiligungen, die Gesamtheit von Rechten und Pflichten, Beteiligungstiteln oder Rechten ähnlicher Art an einer Immobiliengesellschaft (Wahrnehmung der Aufgaben eines Steuerschuldners),
  • Führen und Aufbewahren der Dokumentation und Aufzeichnungen für die Zwecke der Körperschaftsteuer in Übereinstimmung mit den polnischen steuerrechtlichen Regelungen
  • Erstellung und Einreichung von CIT-ISN-Meldungen für unsere Kunden
  • Unterstützung bei der Erstellung, Aktualisierung und Einreichung von Meldungen über die Beteiligungsverhältnisse von Immobiliengesellschaften bei den Steuerbehörden gemäß den polnischen Vorschriften
  • Begleitung bzw. Vertretung unserer Kunden bei den Kontakten mit den Finanzbehörden
  • Beratung zu aktuellen Steuerproblemen, insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten, die von ausländischen Rechtsträgern ausgeübt werden, die in Polen der Besteuerung oder Berichterstattung unterliegen.

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