Wozu?
Unternehmen, die Buchhaltungsdienstleistungen outsourcen, vertrauen dem Buchhaltungsdienstleister in der Regel auch die Steuerabrechnungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter an. Im Gegensatz dazu beschäftigen Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht outsourcen, meist selbst qualifiziertes Personal, um die Bücher des Unternehmens zu führen und gleichzeitig die fälligen Steuern zu begleichen (Insourcing).
In Ausnahmefällen werden diese Funktionen getrennt, z. B. wenn ein Unternehmen in Polen nur als Mehrwertsteuerzahler oder als so genannte „Betriebsstätte“ für Einkommensteuerzwecke tätig ist oder – im Falle von Outsourcing-Dienstleistungen für die Lohnverwaltung – Wert auf die Vertraulichkeit und Fachlichkeit der Lohnbuchhaltung und der damit verbundenen Steuern oder Versicherungen legt.
Für wen?
Für in- oder ausländische Unternehmen, die die Buchhaltungsfunktion intern (Insourcing, Zentrales Dienstleistungszentrum usw.) oder mit einem anderen Anbieter durchführen, aber einen unabhängigen Steuerberater hinzuziehen, der den Bereich der Steuerabrechnung in Polen übernimmt (möglicherweise auch die Sozialversicherung im Falle der Auslagerung der Lohnbuchhaltung).
Wie?
Unser Outsourcingsangebot der Steuerabrechnung (tax compliance) umfasst:
- Mehrwertsteuerabrechnungen für Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig sind und in Polen als Mehrwertsteuerzahler gemeldet sind;
- Handeln als sog. Fiskalvertreter (fiscal representative) für Steuerzahler, die außerhalb der EU ansässig und in Polen als aktive Mehrwertsteuerzahler registriert sind und für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, durch einen Fiskalvertreter zu handeln;
- Führung von Abrechnungen einer ausländischen Person, die in Polen über eine sogenannte Betriebsstätte (im Sinne der CIT- oder PIT-Vorschriften) tätig ist;
- Lohnbuchhaltung und Personalverwaltung.