Wozu?
Ein Unternehmen, das weder einen Geschäftssitz noch eine ständige Betriebsstätte in einem EU-Mitgliedstaat hat, aber in Polen mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, muss durch einen so genannten Fiskalvertreter handeln.
Der Fiskalvertreter vertritt seinen Kunden nicht nur, sondern haftet gesamtschuldnerisch mit ihm für steuerliche Verbindlichkeiten in der Mehrwertsteuer, die er im Namen und für die Rechnung des Steuerpflichtigen. Die gesamtschuldnerische Haftung des Fiskalvertreters ist ein grundlegender Unterschied bei den Dienstleistungen VAT compliance, die für Nicht-EU-Unternehmen erbracht werden und die gleichen Dienstleistungen, die für die in der EU ansässige Unternehmen erbracht werden.
Für wen?
Unternehmen mit dem Geschäftssitz außerhalb der EU, die keine Betriebsstätte in einem EU-Mitgliedstaat haben und sich in Polen registrieren lassen und die Mehrwertsteuer abrechnen wollen.
Wie?
Wir bieten komplexe Dienstleistungen eines Fiskalvertreters, die beinhalten:
- registrierung der ausländischen Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke in Polen;
- erstellung und Einreichung im Namen der Kunden der Mehrwertsteuererklärungen, Zusammenstellungen, INTRASTAT-Erklärungen;
- führen und Verwalten von Dokumentation und Aufzeichnungen für MwSt.-Zwecke in Übereinstimmung mit dem polnischen Steuerrecht;
- vertretung des Steuerpflichtigen gegenüber den Steuerverwaltungsbehörden;
- beratung bei laufenden Steuerproblemen, insbesondere bei mehrwertsteuerpflichtigen Auslandsgeschäften in Polen,