Wozu?
ESG als neuer Regulierungsstandard kommt den Unternehmen nicht vom Mund, von denen ein großer Teil sich bereits an weitere Anforderungen anpassen musste. Die Übereinstimmung mit den ESG-Standards ist zugleich ein neuer Bereich mit den Erwartungen von Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern.
Im Rahmen der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD- Corporate Sustainability Reporting Directive), wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem festen Bestandteil der Unternehmensberichte. Bislang galt die Pflicht zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsdaten nur für die größten Unternehmen, die unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fielen (eng. NFRD – Non-Financial Reporting Directive). Andere Marktteilnehmer konnten es vernachlässigen oder als optionales Instrument zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen behandeln. Die zur Zeit geltende EU-Richtlinie betrifft bereits eine viel breitere Gruppe von Unternehmen, erweitert aber auch den Umfang der zu berichtenden Daten erheblich, indem sie die Integration des ESG-Bereichs in die Unternehmensstrategie erzwingt.
Die neuen Pflichten verlangen von den Unternehmen eine völlig transparente Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umweltauswirkungen, Stakeholder und eine Unternehmensführung, die die Nachhaltigkeit unterstützt. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht oder Verstöße im Zusammenhang mit den offengelegten Informationen werden gesetzlich geahndet.
Für wen?
Die ESG-Beratungsdienste richten sich in erster Linie an Unternehmen, die verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen, und zwar in Übereinstimmung mit den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Kriterien und Berichtsfristen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass auch Unternehmen, die noch nicht formell zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind, bereits mit einem Mangel an Möglichkeiten konfrontiert sein können, Finanzierungen zu Vorzugskonditionen zu erhalten, oder mit der Unfähigkeit, eine Zusammenarbeit mit bestimmten Unternehmen zu beginnen oder fortzusetzen, z. B. mit solchen, die von ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern die Einhaltung von ESG-Standards erwarten.
Wie?
Wir bieten komplexe Unterstützung in jeder Phase der Vorbereitung und Umsetzung der ESG-Strategie und der Erfüllung von ESG-Berichtspflichten.
Unsere Dienste können Folgendes umfassen:
- die sog. Lückenanalyse;
- die sog. doppelte Signifikanzanalyse;
- Umsetzung von Maßnahmen und Programmen zur Optimierung der ESG-Ergebnisse;
- Datenerhebung und -Strukturierung;
- Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten;
- Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen: ESG-Beratungsleistungen – Baker Tilly TPA Polen