Wozu?
Die Einkommensteuer (PIT) ist ein Thema, das sowohl für natürliche Personen, einschließlich Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer, als auch für Unternehmen, die als Zahler der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge agieren, von Bedeutung ist. Die Komplexität und die häufigen Änderungen der Rechtsvorschriften sowie die wechselnde Auslegung der Gesetze durch die staatliche Arbeitsinspektion, die Sozialversicherung oder die Steuerbehörden schaffen ein großes Risikopotenzial. Dieser Bereich wächst, wenn der Arbeitgeber unterschiedliche und nicht standardisierte Vertragsformen, Entlohnung oder Motivierung von Arbeitnehmern oder anderen Personen, die jedoch durch zivilrechtliche Verträge mit ihm verbunden sind, verwendet.
Für wen?
Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen oder zivilrechtliche Verträge abschließen, bei denen sie als Steuerzahler der Erwerbssteuer oder Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge auftreten, oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie solchen Verpflichtungen unterliegen (insbesondere infolge der Neuklassifizierung des abgeschlossenen Vertrags).
Arbeitnehmer.
Wie?
Unsere Unterstützung umfasst Rechtsberatung, auch in den Bereichen Steuern, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge und Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit der Beschäftigung von natürlichen Personen.
Insbesondere bieten wir:
- Beratung im Bereich der Vergütungsstrukturen, einschließlich der Verwendung von Arbeitsverträgen, Managerverträgen, zivilrechtlichen Verträgen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Chancen und Risiken sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
- Beratung im Bereich der Vergütungen mit Kryptowährungen.
- Beratung über Lösungen zur Förderung der Effizienz oder Innovation von Mitarbeitern, einschließlich:
- Vergütungsstrukturen auf der Grundlage von Urheberrechten basieren (50 % pauschal abzugsfähige Kosten),
- Bonusprogramme.
- Übersicht und Implementierung der steuerlich effizienten Motivationspläne, Absicherung der steuerlichen Effizienz dieser Pläne z.B. im Wege der Einzelauslegungen.
- Unterstützung bei der Ermittlung der Auswirkungen und der Abrechnung des mobilen Arbeitens, einschließlich der Gründung einer so genannten steuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers.
- Beratung von Arbeitgebern zu Fragen der Entsendung polnischer Arbeitnehmer zur Arbeit ins Ausland und der Beschäftigung von Ausländern in Polen.
- Unterstützung bei der Beschaffung von Mitteln aus der öffentlichen Beihilfe, z. B. im Rahmen des so genannten Krisenschutzes oder für behinderte Arbeitnehmer.
- Beratung von Arbeitgebern in Bezug auf ihre Pflichten als Erwerbssteuerzahler und Versicherungsbeitragszahler sowie im Bereich der regulatorischen Verpflichtungen.
- Erstellung von Vertragsmustern.
- Laufende Steuerberatung im Bereich der Erwerbssteuer der natürlichen Personen.