Recht auf Lohnkürzung

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Arbeitnehmerfragen


Die aufgetretene Krisensituation wird mit Sicherheit zur Steigerung der Arbeitslosigkeit und Entlassungen in den Betriebsstätten führen. Auf diese Gefahr reagiert der Gesetzgeber mit dem Vorschlag der Möglichkeit, die Löhne von Mitarbeitern, die von wirtschaftlichen und durch Coronavirus-Epidemie bedingten Arbeitsausfällen betroffen sind, zu kürzen.

Die Löhne können höchstens um 50% gekürzt werden, dürfen jedoch den Bruttomindestlohn, der 2020 2.600 PLN beträgt (unter Berücksichtigung der vereinbarten Arbeitszeit) nicht unterschreiten.

Es wird auch möglich sein, mit der Beihilfe aus dem Fonds für Garantierte Arbeitnehmerleistungen Löhne und Gehälter zu bezuschussen, wobei der FondsAnteil 50% des Mindestlohns (also den Betrag von 1.300 PLN) nicht überschreiten darf.

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