Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Slowenien? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Slowenien für Sie zusammengefasst.
Alle Steueränderungen in Slowenien
Der Jahresbeginn 2020 war durch zahlreiche abgabenrechtliche Änderungen im Bereich der Einkommen und Körperschaftsteuer geprägt. Die gesetzlichen Änderungen zum 1.1.2021 hatten virologischen Hintergrund und nur in einem Randbereichen abgabenrechtlich geprägt. Die ursprünglich zum 31.12.2020 auslaufenden COVID-Regelungen iZm Zahlungserleichterungen wurden im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Verordnungsermächtigung bis zum 31.3.2021 verlängert.
Im Rahmen der COVID-Gesetzgebung können Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen nunmehr für bis zu 24 Monate beantragt werden. Die Ansuchen auf Zahlungserleichterungen können sich auf Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge und auch auf Steuervorauszahlungen und Quellensteuerverbindlichkeiten beziehen. Bis zum Ablauf von 24 Monaten fallen keine Stundungs- und Ratenzahlungszinsen an.
Eine teilweise Kurzarbeit wurde in Slowenien erst mit der COVID-Gesetzgebung eingeführt. Teilweise Kurzarbeit ist so zu verstehen, dass Dienstnehmer zwischen 5 und 20 Wochenstunden in Kurzarbeit geschickt werden konnten. Mit dem letzten COVID-Maßnahmengesetz wurde diese Sonderregelung bis zum 30.06.2021 verlängert.
Der Jahresurlaub verfällt auf gesetzlicher Basis zum 30.6. des Folgejahres. Soweit im Zusammenhang mit der COVID-Krise Urlaube aus 2020 nicht genutzt werden können, verfallen diese aufgrund des letzten COVID-Maßnahmengesetzes erst zum 31.12.2021.