Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Österreich? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Österreich für Sie zusammengefasst.
Covid-19-Maßnahmen in Österreich
Um österreichische Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen, wurden diverse Hilfsmaßnahmen umgesetzt, wie etwa:
- Umsatzsteuersenkungen (siehe unten)
- Steuerstundungen, Förderungen/Zuschüsse (zB Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz)
- Verlustrücktrag: Möglichkeit, in 2020 nicht ausgleichsfähige Verlust in das Jahr 2019 (max. EUR 5 Mio.) bzw. unter bestimmten Voraussetzungen in das Jahr 2018 (max. EUR 2 Mio.) rückzutragen.
Informieren Sie sich auch hier: COVID-19 Überblick: Finanzielle Maßnahmen in Österreich
Steuer-News 2021
Degressive Abschreibung sowie beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden:
Bei bestimmten Wirtschaftsgütern (ausgenommen sind bspw. Gebäude, PKW) mit Anschaffung/ Herstellung nach 30.6.2020 kann statt linear unabhängig von der unternehmensrechtlichen Bilanzierung steuerlich auch degressiv abgeschrieben werden.
Für Gebäude mit Anschaffung/Herstellung nach 30.6.2020 ist eine beschleunigte Abschreibung möglich. Der Abschreibungssatz beträgt: im 1. Jahr max. das 3-fache, im 2. Jahr max. das 2-fache, in den Folgejahren „normaler Abschreibungssatz“; keine Halbjahresabschreibungsregelung.
Pauschale Wertberichtigung von Forderungen und pauschale Rückstellungen
Für nach dem 31.12.2020 beginnende Wirtschaftsjahre sind unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auch steuerlich anerkannt.
Änderungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung
Die Kleinunternehmerpauschalierung wurde per 1.1.2021 hinsichtlich des Anwendungsbereiches mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze: EUR 35.000 netto) harmonisiert.
EU-Zinsschranke seit 1.1.2021 in Kraft
Die verpflichtende Umsetzung einer Zinsschrankenregelung in nationales Recht erfolgte per 1.1.2021. Ein Zinsüberhang ist grds nur mehr bis zu 30 % des EBITDA steuerlich abzugsfähig. Es gilt ein Freibetrag von EUR 3 Millionen pro Veranlagungszeitraum und weitere Ausnahmen für einen vollen Abzug.
Neuerungen in der Umsatzsteuer in Österreich
Steuersenkungen iZm Covid-19-Maßnahmen
- 5 % Umsatzsteuer (vorerst befristet bis 31.12.2021) bei Restaurantumsätze, Hotelleistungen, Printmedien und E-Publikationen (ausgenommen Zeitungen), Kunstgegenstände und Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler sowie Eintrittsberechtigungen (zB Theater, Museen, Zoos)
- 10 % Umsatzsteuer seit 1.1.2021 auch für bestimmte Reparaturdienstleistungen und Damenhygieneartikel
- Befristete Steuerbefreiungen ua. für Schutzmasken und Covid-19-In-Vitro-Diagnostika und Covid-19- Impfstoffen
E-commerce-Paket
Für folgende Leistungen ist ab 1.7.2021 keine Registrierung im Bestimmungsland mehr erforderlich, weil die Umsätze über den One-Stop-Shop (OSS) in einem EU-Mitgliedsstaat gesammelt erklärt werden können:
- B2C-Dienstleistungen
- Versandhandel: Entfall der Lieferschwelle (Ausnahmen für Kleinstunternehmer)
- Einfuhr: Steuerbefreiung für Einfuhr von Waren < EUR 22 entfällt; Import-One-Stop-Shop (IOSS) anwendbar für Einfuhrversandhandel mit Waren < EUR 150
- Plattformen: bestimmte Plattformen werden so behandelt, als ob sie selbst die Waren geliefert hätten (Lieferfiktion); Plattform kann zum Steuerschuldner werden
Vorsteuerrückerstattung für Treibstoffe
Für Drittlandsunternehmen ist ab dem 15.1.2021 keine Vorsteuerrückerstattung für Treibstoffe mehr zulässig.
Sonstige Steuer-Änderungen
- Ab 1.7.2021 kommt es bei der Normverbrauchsabgabe zu einer Erhöhung der Steuersätze und zur Ausweitung der NoVA-Pflicht auf Klein-LKW und Pick-ups.
- Durch das neue Home-Office-Gesetz werden für Arbeitnehmer neue Möglichkeiten zur Geltendmachung von Werbungskosten geschaffen.