Investieren in Kroatien 2021

 

Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!

Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Kroatien? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Kroatien für Sie zusammengefasst. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die steuerlichen Änderungen in Kroatien betreffend Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2021.

1. Einkommensteuer in Kroatien 2021

Senkung des Einkommensteuersatzes von 36 % bzw. 24 % auf 30 % bzw. 20 %.

Senkung des Steuersatzes von 12 % auf 10 % für die Besteuerung von Jahres- und Gesamteinkommen (z.B. Gewinnausschüttungen) sowie die pauschale Besteuerung von Tätigkeiten (z.B. Vermietung von Wohnungen oder Ferienapartments).

Es ist beabsichtigt, die Besteuerung mit dem jährlichen Steuersatz von 24 % für Steuerzahler, die auf der Basis sonstiger Einnahmen zusätzliche Einkünfte bis zum fünffachen Betrag des Grundfreibetrags (HRK 150.000) erzielt haben, abzuschaffen.

Eine strengere steuerliche Behandlung ist für jene Fälle vorgesehen, wo ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen festgestellt wird. Der Prozentsatz der Erhöhung der Einkommensteuer steigt bei der Ermittlung der Einkommensteuer auf der Grundlage der Differenz zwischen der Höhe des Einkommens und des Werts des Vermögens, mit dem es erworben wurde, von 50 % auf 100 %. Dies würde bedeuten, dass nach Senkung des maximalen Steuersatzes die Steuer auf das auf diese Weise verdiente Einkommen mit einem Satz von 30 % anstelle von 36 % berechnet und die so berechnete Steuer um 100 % erhöht würde (der Gesamtsteuersatz würde bei 60 % liegen).

2. Körperschaftsteuergesetz

Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu HRK 7,5 Mio. von 12 % auf 10 %.

Senkung des Quellensteuersatzes für die Auszahlung von Dividenden und Gewinnanteilen an ausländische juristische Personen von 12 % auf 10 %.

Senkung des Quellensteuersatzes für Auftritte ausländischer Performer (Künstler, Entertainer, Sportler, usw.) von 15 % auf 10 %, wenn das Honorar von einem in- oder ausländischen Zahler im Rahmen eines Vertrags mit einer ausländischen Person gezahlt wird, die keine natürliche Person ist; in diesem Fall besteht keine Verpflichtung, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den Performer zu berechnen.

Eine günstigere steuerliche Behandlung für Banken im Falle von Abschreibungen von Krediten oder Umschuldungen, d.h. die Anerkennung der Abschreibung von Forderungen gegenüber nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Personen auf Grund von genehmigten Kreditplatzierungen, deren Werte den Sondervorschriften der kroatischen Nationalbank entsprechen, als Aufwand für die Kreditinstitute.

3. Umsatzsteuergesetz in Kroatien

Erhöhung des Schwellenwerts für die Anwendung des USt.-Istversteuerungssystems von derzeit HRK 7,5 Mio. auf HRK 15 Mio..

Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für den Fernabsatz von Waren an nicht steuerpflichtige Personen (natürliche Personen), sofern Gegenstände aus Drittländern als Pakete mit geringem Wert (bis zu EUR 22) eingeführt werden.

Regelung des Versandhandels von Waren dergestalt, dass er nach Überschreitung des Schwellenwerts von HRK 77.000 in jenem Mitgliedsstaat besteuert wird, in dem der nicht steuerpflichtige Empfänger der Waren ansässig ist. Ausländische Steuerpflichtige zahlen daher die kroatische Umsatzsteuer, wenn der Gesamtwert des Fernabsatzes von Waren und Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachten Dienstleistungen den Schwellenwert von EUR 10.000 überschreitet, und umgekehrt zahlen kroatische Steuerpflichtige die Umsatzsteuer in einem anderen Mitgliedsstaat, wenn der Wert dieser Lieferungen den Schwellenwert von HRK 77.000 überschreitet.

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