Bereits ab 2022 sind zahlreiche Änderungen im Steuersystem zu erwarten. Diese sind nämlich im angekündigten Programm „Polnische Ordnung“ vorgesehen. Die Änderungen werden praktisch alle Steuern betreffen, und die größte Revolution erwartet die Unternehmer.
Das Programm „Polnische Ordnung“ wurde Mitte Mai 2021 vorgestellt. Die ersten konkreten Ergebnisse, d.h. Entwürfe für neue gesetzliche Regelungen, werden voraussichtlich im Herbst das Licht der Welt erblicken. Welche Änderungen stehen an?
In Bezug auf die Einkommensteuer ist der Plan zu erwähnen, den Freibetrag auf 30 TPLN zu erhöhen und Einkommen bis zu 120 TPLN pro Jahr mit 17% zu besteuern. Es kommt also zur Erhöhung der zweiten Schwelle des Steuertarifs.
Gleichzeitig sollen die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags und seine Berechnung vereinheitlicht werden. Demzufolge sollen die Arbeitnehmer und Unternehmen den Beitrag von 9% von der Steuerbemessungsgrundlage zahlen.
Wir laden Sie ein, den Gehaltsrechner zu verwenden, mit dem das Nettogehalt bei einem Anstellungsvertrag und für Selbstständige unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Regierungsprogramms Polnische Ordnung geschätzt werden kann:
Gehaltsrechner – Polnische Ordnung
Bei der Körperschaftsteuer soll es neue Erleichterungen geben. Zum Beispiel, eine von ihnen soll IPO und die Investitionen in Börsendebütanten betreffen. Dedizierte Erleichterungen sollen auch für Unternehmer gelten, die über Venture Capital Fonds investieren. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für die Anwendung der estnischen Körperschaftsteuer modifiziert werden, damit ein größerer Kreis von Unternehmen diese Form der Abrechnung nutzen kann.
Ferner will die Regierung Investitionen in Innovationen fördern, weshalb in der Polnischen Ordnung viel Platz für Erleichterungen vorgesehen ist: B+R, IP Box, Erleichterungen bei der Herstellung von Prototypen, der industriellen Robotisierung und für die Unterstützung innovativer Arbeitskräfte.
Die Änderungen gelten auch für die Umsatzsteuer. Die wichtigste Neuheit, die eingeführt werden soll, ist die Möglichkeit der Bildung von umsatzsteuerlichen Organschaften, die den bereits bei den Körperschaftsteuer geltenden Organschaften ähnlich sind. Dies ermöglicht u.a. eine einfachere und schnellere Abrechnung innerhalb einer Organschaft.
Mehr über die geplanten Änderungen können Sie in unserem Alert lesen:
Polnische Ordnung. Steuerliche Änderungen
Bei Fragen zur Polnischen Ordnung können Sie sich gerne an unsere Experten wenden: