Outsourcing von Steuerabrechnungen

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Unternehmen, die das Outsourcing von Buchhaltung in Anspruch nehmen, beauftragen den Buchhaltungsdienstleister in der Regel auch mit den steuerlichen Abrechnungen. Unternehmen, die das Buchhaltungsoutsourcing nicht in Anspruch nehmen, beschäftigen meistens selbst das Fachpersonal, das für die Buchführung und Steuerabrechnungen zuständig ist (Insourcing).

In besonderen Fällen werden diese Funktionen getrennt, z.B.wenn ein Unternehmen in Polen nur als Umsatzsteuerpflichtiger, eine Betriebsstätte für ertragsteuerliche Zwecke tätig ist oder – beim Outsourcing von Lohn- und Gehaltsverrechnungen – wenn es um ein Unternehmen handelt, das auf Vertraulichkeit und Professionalität der Lohnverrechnungen und damit verbundenen Steuern und Versicherungen großen Wert legt. Für solche besondere Fälle ist unser Angebot über Tax Compliance vorgesehen. Dieses Angebot umfasst u.a.:

  • Umsatzsteuerabrechnungen für Steuerpflichtige, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und in Polen als aktive Umsatzsteuerpflichtige registriert sind
  • Ausübung der Funktion eines Steuervertreters (Fiscal Representative) für Steuerpflichtige, die ihren Sitz außerhalb der EU haben und in Polen als aktive Umsatzsteuerpflichtige registriert sind; es handelt sich dabei um Steuerpflichtige, für die es gesetzlich vorgeschrieben ist, über einen steuerlichen Vertreter zu handeln
  • Abrechnungen im Namen einer ausländischen Person, die Ihre Wirtschaftstätigkeit in Polen über eine sog. Betriebsstätte ausübt (i.S. der Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuervorschriften)
  • Gehalts- und Lohnverrechnung.

 

Informieren Sie sich hier über unsere weiteren Services: Steuerberatung.

 

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