Wozu?
Ab dem 1. Januar 2019 wurde eine Meldepflicht für sogenannte Steuergestaltungen, oft als MDR-Pflicht (von Mandatory Disclosure Rules) bezeichnet, beim Direktor der Nationalen Steuerverwaltung eingeführt. Die MDR- Vorschriften wurden in die polnische Rechtsordnung als Ergebnis der Umsetzung der Richtlinie über den obligatorischen automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung (DAC6) aufgenommen. Erwähnenswert ist jedoch, dass der polnische Gesetzgeber das europäische Recht an vielen Stellen umfassender umgesetzt und neue Verpflichtungen mit höheren Sanktionen als in anderen Mitgliedstaaten eingeführt hat.
Eine Steuergestaltung ist im Wesentlichen eine Vereinbarung, eine Transaktion oder eine Handlung, die zu einer Umgehung des Steuerrechts führen kann, und die Verpflichtung zur Meldung von Steuergestaltungen soll die Steuerzahler gegenüber der Verwaltung transparenter machen. Die MDR-Pflicht kann sowohl den Unternehmer (Leitungsorgane) als auch dessen Mitarbeiter (z. B. die Geschäftsleitung oder Mitglieder der Buchhaltungs- und Finanzabteilungen), dessen Geschäftspartner sowie externe Berater (z. B. Rechtsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) betreffen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet, sowohl verwaltungsrechtlich als auch nach dem Steuerstrafgesetzbuch.
Für wen?
Inländische und ausländische Unternehmen, ihre Leitungsorgane und andere Vertreter oder Beauftragte, die für die Umsetzung von Handlungen verantwortlich sind, die eine Steuergestaltung im Sinne der MDR-Gesetzgebung in Polen darstellen können. Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit können für einige Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen bestehen, z. B. Vorhandensein eines formellen internen Verfahrens für den Umgang mit Steuergestaltungen.
Wie?
Wir erläutern umfassend die Grundsätze der MDR-Vorschriften und helfen Ihnen, die damit verbundenen Verpflichtungen und Risiken für Ihr Unternehmen zu ermitteln.
MDR-Prüfung
In Form einer verkürzten Prüfung überprüfen wir, ob und inwieweit das Unternehmen verpflichtet ist, Steuergestaltungen zu melden oder damit verbundene zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen:
- analyse bestehender und geplanter Geschäftslösungen unter dem Gesichtspunkt, ob diese Voraussetzungen für die Einstufung als Steuergestaltungen erfüllen;
- identifizierung der Rolle des Unternehmens und dessen Vertreter in einer bestimmten Steuergestaltung (Projektträger, Förderer, Begünstigter);
- identifizierung der Meldepflichten und sonstigen Pflichten;
- im Falle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die als Projektträger auftreten, eine Analyse der Notwendigkeit einer verstärkten Regulierung des MDR-Bereichs und Unterstützung bei der Entwicklung des so genannten internen Verfahrens. Eine solche Situation tritt z.B. häufig bei der Zentralisierung von Steuer- und Buchhaltungsfunktionen innerhalb von Kapitalgruppen auf;
- für andere Unternehmen, auch bei fehlender förmlicher Verpflichtung zu einem internen Verfahren, Beratung zu grundlegenden MDR-Due-Diligence-Prüfungen und Unterstützung bei der Ausarbeitung entsprechender Anweisungen.
Umsetzung eines internen Verfahrens oder einer MDR-Anweisung
Sowohl unter den Bedingungen erhöhter regulatorischer Anforderungen (internes Verfahren) als auch in anderen Fällen ist es ratsam, diese in der Organisation so umzusetzen, dass die Korrektheit, Kontinuität und Überprüfbarkeit des Prozesses gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für das interne Verfahren, das u. a. eine regelmäßige Überprüfung sowie geeignete Dokumentations- und Schulungsmechanismen erfordert.
Im Bereich der Umsetzung eines internen Verfahrens oder einer untergeordneten Anweisung bieten wir:
- schulung des Personals, einschließlich der Entwicklung von Schulungsunterlagen und eines umfassenden Programms für die regelmäßige Schulung und das Onboarding;
- überprüfung der gemeldeten Steuergestaltungen und Unterstützung bei der praktischen Anwendung des Verfahrens/der Anleitung;
- einrichtung der Funktion eines MDR-Koordinators (der entweder ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein externer Berater sein kann);
- unterstützung bei der Erstellung der von den Steuerbehörden geforderten MDR- Meldungen (MDR-1, MDR-2 und MDR-3 und MDR-4);
- klärung von Zweifelsfragen, z. B. Beratung über die Vorschriften zur Meldung von Steuergestaltungen.