1. Gibt es die Möglichkeit, die Immobiliensteuer zu stunden?
Die Regelungen der Abgabenordnung sehen die Möglichkeit vor, die Zahlung zu stunden, eine Steuerschuld oder einen Steuerrückstand in Raten zu zahlen sowie einen Steuerrückstand und die Verzugszinsen teilweise oder ganz zu erlassen (Art. 67a AO), doch ausschließlich in den durch ein wichtiges Interesse des Steuerpflichtigen oder ein öffentliches Interesse begründeten Fällen. Eine Stundung/ein Erlass/eine Freistellung erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen, doch der Antrag muss durch ein wichtiges Interesse des Steuerpflichtigen / öffentliches Interesse begründet werden.
Wenn Unternehmen X keine Erklärung über die Immobiliensteuer für 2020 einreicht, werden Zinsen auf den Steuerrückstand wegen unbezahlter Steuerraten für Januar (fällig bis 31.01.), Februar (bis 17.02.) und März (bis 16.03.) erhoben. Die Zinsen werden für jeden Tag des Zahlungsverzugs zu einem Zinssatz von 8% p.a. berechnet.
Personen, die die Gesellschaft vertreten, haften auch steuerstrafrechtlich für die nicht fristgerechte Abgabe der Erklärung und für die verspätete Zahlung der öffentlich-rechtlichen Abgaben, wofür sie mit einer Geldstrafe (bei hohen Beträgen auch mit Freiheitsstrafe) bestraft werden können.
Mit dem Anti-Krisen-Schild wurde ein Paket rechtlicher und steuerlicher Lösungen eingeführt, die darauf abzielen, den negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie entgegenzuwirken, das von Unternehmern aus der Immobilienbranche genutzt werden kann. Die verfügbaren Steuerlösungen beziehen sich u.a. auf die Verlängerung der Fristen für die Zahlung der Körperschaftsteuer oder der Nießbrauchgebühr oder die Freistellung der Unternehmer, die aufgrund von Pandemie ihre Liquidität verloren haben, von der Zahlung der Immobiliensteuer für einen Teil des Jahres 2020.
Um die Regeln der Rechnungsstellung und die Vereinbarungen für Mietverträge zu ändern, ist es notwendig, die abgeschlossenen Mietverträge zu analysieren (z.B. im Hinblick auf die Möglichkeit der Gewährung von Rabatten, die Möglichkeit, Änderungen am Vertrag vorzunehmen). Als Teil des Anti-Krisen-Schildes hat der Gesetzgeber spezielle Lösungen für die Eigentümer von Einkaufszentren vorgesehen.
Da der Anti-Krisen-Schild keine Verlängerung der Frist für die Zahlung der Umsatzsteuer berücksichtigt, muss ein Stundungsantrag gestellt werden. Da die Steuerpflicht bereits entstanden ist, muss es ein Antrag auf Stundung eines Steuerrückstands samt Zinsen sein, die vom Ablauf der Zahlungsfrist bis zum Tag der Antragsstellung berechnet werden.
Da der Anti-Krisen-Schild keine Verlängerung der Frist für die Zahlung der Umsatzsteuer vorsieht, muss ein Stundungsantrag gestellt werden. Wird die Steuer ohne Antragstellung nicht bezahlt, so ist mit dem Risiko der hohen steuerlichen Zinsen und dem Risiko einer steuerstrafrechtlichen Haftung zu rechnen.
7. Werden die steuerlichen Stundungsanträge mit einer Stundungsgebühr von 4% belastet?
Nein. Der Anti-Krisen-Schild sieht vor, dass Anträge, die während des COVID-19-Epidemie-Notstands oder des Epidemie-Zustands bzw. innerhalb von 30 Tagen nach deren Aufhebung gestellt werden, von der Stundungsgebühr ausgeschlossen werden.
Nein. Die Frist für die Leistung der Lohnsteuervorauszahlungen wurde kraft Gesetzes für die Steuerschuldner, die von negativen wirtschaftlichen Folgen wegen COVID-19 betroffen wurden, bis zum 1. Juni verlängert.
Alle Änderungen der Häufigkeit der Rechnungsstellung sollen mit geschlossenen Vereinbarungen oder Nachträgen zu den Mietverträgen untermauert werden.
Die Zustimmung von Unternehmen X zur Senkung der Miete kann jederzeit vereinbart werden, sollte jedoch in einem unterzeichneten Nachtrag zum Mietvertrag zum Ausdruck gebracht werden. Wenn die Mietsenkung für den Zeitraum von April bis Juni im Mai stattfindet und z.B. die Rechnung für den April-Mietzins bereits ausgestellt wurde, so macht die Senkung eine Korrektur der Rechnung und der Steuerabrechnungen erforderlich. Das Unternehmen X ist dann verpflichtet, die Korrekturrechnung laufend, d.h. im Monat der Ausstellung der Korrekturrechnung, in seinen körperschaft- und umsatzsteuerlichen Abrechnungen zu erfassen.
Für die Änderung der Bestimmungen bzgl. des Rechnungsdatums bedarf es der Unterzeichnung eines Mietvertrags. Die für das gesamte Quartal ausgestellte Rechnung wird dann im letzten Monat abgerechnet, d.h. im Juni für das zweite Quartal 2020.
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