Während eines Epidemie-Notstands oder eines aufgrund von COVID-19 ausgerufenen Epidemie-Zustands werden die verfahrensrechtlichen und gerichtlichen Fristen ausgesetzt. Dazu gehören gerichtliche (einschließlich verwaltungsgerichtlicher), Vollstreckungs-, Straf-, Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Verwaltungsverfahren, Verfahren und Außenprüfungen gemäß der Abgabenordnung sowie Zoll- und Steuerprüfungen.
Aussetzung der Verfahren
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