Öffentliche Beihilfe

Öffentliche Beihilfe

Wozu?

Polen ist der größte Begünstigte des aktuellen EU-Haushalts, der im Rahmen des langjährigen Finanzrahmens eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen vorsieht. Es wurde Unterstützung aus dem Nationalen Plan für Wiederaufbau und Resilienz bereitgestellt. Es ist möglich, Unterstützung aus EU- und nationalen Mitteln in Anspruch zu nehmen, einschließlich Programme, die auf EU- und nationaler Ebene angeboten werden. Die Palette von steuerlichen Fördermittel ist auch reichhaltig. In vielen Fällen ist es möglich, verschiedene Formen der Unterstützung zu kombinieren. Die Maximierung einerseits und die sichere Nutzung der öffentlichen Beihilfen andererseits erfordern eine geschickte Navigation durch das Umfeld und den Rahmen der staatlichen Beihilfen.

Für wen?

Grundsätzlich können in Polen polnische Unternehmen staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen. Je nach Förderinstrument kann ein bestimmter Status der Einrichtung erforderlich sein, z. B. sind einige Instrumente für Unternehmen und andere für öffentliche Einrichtungen bestimmt. Manchmal ist eine Zusammenarbeit mit einer anderen Einrichtung, z. B. einem Unternehmen mit einer Forschungsabteilung, erforderlich. Detaillierte Voraussetzungen sind immer in den Unterlagen des jeweiligen Förderinstruments geregelt (grundsätzlich gilt für jede Ausschreibung eine detaillierte Dokumentation).

Wie?

Finanzierung mit Beteiligung von öffentlichen Mitteln

Die Vielzahl der Finanzierungsquellen mit dem gleichzeitig starken Wettbewerb seitens anderer Interessenten erfordern eine exzellente Kenntnis der Landkarte von verfügbaren Mitteln und praktische Fähigkeit, diese zu gewinnen.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir u.a.:

  1. Ermittlung von Finanzierungsquellen für Projekte und Bewertung der Chancen, diese zu gewinnen.
  2. Projektstrukturierung.
  3. Vorbereitung der Antragsunterlagen (Zuschüsse, staatliche Beihilfen, Entscheidung über die Förderung in der polnischen Investitionszone).
  4. Betreuung und Beratung während und nach der Projektabwicklung.
  5. Unterstützung bei Kontrollen.
  6. Abrechnung der gewährten Unterstützung.

Steuerliche Instrumente

Polen bietet eine Reihe von Lösungen, die unter anderem neue Investitionen, Innovationen oder mehrere andere Vorhaben fördern- sowohl für Investoren, die sich in Polen niederlassen wollen, als auch für Unternehmer, die bereits auf dem polnischen Markt präsent sind. Es besteht eine Reihe von Steueranreizen und -Befreiungen. Steuerliche Förderinstrumente können sowohl miteinander kombiniert als auch mit nichtsteuerlichen Instrumenten kumuliert werden.

Rechtsberatung
Die Regeln für die Beantragung, Nutzung und Beibehaltung von Beihilfen werden durch eine Reihe von Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene geregelt, die häufig weitreichende Besonderheiten aufweisen.

Durch die Kombination von Fachwissen und Erfahrung bieten wir unsere Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen an:

  1. Unterstützung bei der Bestimmung des Status eines Unternehmens für die Zwecke staatlicher Beihilfen (als Mikro-, Klein- oder Mittelstandsunternehmen oder sog. Großunternehmen).
  2. Erstellung von Analysen und Rechtsgutachten über das Vorliegen staatlicher Beihilfen bei Projekten, einschließlich von Projekten, die aus EU-Mitteln mitfinanziert werden.
  3. Beratung bei der Strukturierung von Unternehmungen und Transaktionen, um die Einhaltung der Regeln für staatliche Beihilfen zu gewährleisten.
  4. Beratung zu Unternehmungen im Zusammenhang mit der Erbringung von gemeinnützigen Diensten.
  5. Beratung zu staatlichen Beihilfen bei Umstrukturierungsprozessen.
  6. Beratung bei der Abrechnung und Überwachung von Projekten, die mit EU-Mitteln mitfinanziert werden, z. B. In Bezug auf die Aufrechterhaltung der Projektdauerhaftigkeit und die Möglichkeit, Änderungen am Projekt vorzunehmen.
  7. Analyse der Verfügbarkeit von Beihilfegrenzen in verschiedenen Formen (z. B. de-minimis-Beihilfen, Beihilfen zur Unterstützung von Unternehmen während der COVID-19-Pandemie).
  8. Beratung zur Kumulierung staatlicher Beihilfen in verschiedenen Formen und aus verschiedenen Quellen.
  9. Überprüfung der Erfüllung der Bedingungen für eine öffentliche Förderung (z. B. Anreizeffekt, Standortverlagerung).
  10. Unterstützung im Prozess der Voranmeldung und Notifizierung staatlicher Beihilfen an die Europäische Kommission.
  11. Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission.
  12. Überprüfung der Marktfähigkeit von Transaktionen im Rahmen der Geschäftstätigkeit durch den Private Investor Test oder den Private Creditor Test.
  13. Unterstützung im Bereich der Verfahren mit Behörden, die über öffentliche Beihilfen verfügen.
  14. Schulungen im Bereich öffentlicher Beihilfen.

Wer?

Was noch?

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