Unternehmensumstrukturierungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Funktionsweise von Kapitalgruppen und ziehen wegen deren Bedeutung und Auswirkungen auf die Besteuerung von verbundenen Gesellschaften große Aufmerksamkeit der Finanzbehörden auf sich. In der Praxis ist es wichtig, unter den Umstrukturierungsvorgängen diejenigen zu identifizieren, für die die Pflichten im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen anzuwenden sind.
Bis zum 31. Dezember 2018 umfasste die Definition von „Umstrukturierung“ die Übertragung von wirtschaftlich bedeutenden Funktionen, Aktiva oder Risiken zwischen verbundenen Unternehmen.
Auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2019 geltenden neuen Vorschriften wird der Begriff der Umstrukturierung in der Verordnung des Finanzministers vom 21. Dezember 2018 über Verrechnungspreise für die Körperschaftssteuer definiert.
Mit „Umstrukturierung“ wird eine Reorganisation gemeint, die:
- eine wesentliche Änderung der geschäftlichen oder finanziellen Beziehungen, einschließlich der Beendigung bestehender Verträge oder einer Änderung deren wesentlichen Bedingungen umfasst, und
- die die Übertragung von Funktionen, Aktiva oder Risikokategorien zwischen verbundenen Unternehmen beinhalten, wenn sich infolge dieser Übertragung das prognostizierte durchschnittliche Jahresergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Steuerpflichtigen über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Übertragung um mindestens 20 % des prognostizierten durchschnittlichen Jahresergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) über denselben Zeitraum verändert hätte, wenn die Übertragung nicht stattgefunden hätte.
Es ist zu betonen, dass die Umstrukturierungskonditionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen müssen und dass die Feststellung einer Umstrukturierung, die der oben genannten Definition der Umstrukturierung entspricht, mit der Pflicht verbunden ist, eine Verrechnungspreisdokumentation und eine vergleichende Datenanalyse zu erstellen.
Im Fall, wenn die Gruppe eine Umstrukturierung plant, durchführt oder bereits durchgeführt hat, bieten wir:
- umfassende Unterstützung bei Umstrukturierungsprozessen;
- überprüfung, ob die Übertragung der jeweiligen Funktionen, Aktiva und/oder Risiken eine Umstrukturierung im Sinne der Verrechnungspreisvorschriften darstellt und ob sie zu marktüblichen Bedingungen erfolgt ist;
- ermittlung des marktüblichen Entgelts für die Übertragung relevanter Funktionen (Aktiva/Risiken/Aktiva) im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses (sog. Exit Fee) (Prüfung der Angemessenheit und Höhe des Entgelts);
- bewertung der Marktfähigkeit von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen im Modell vor und nach der Umstrukturierung;
- vorbereitung bzw. Überprüfung der Steuerunterlagen, die der Kunde für die Umstrukturierung besitzt, auf deren Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.