Die angenommenen Abrechnungsregeln für Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen sollten der tatsächlichen Beteiligung der jeweiligen Unternehmen an der Wertschöpfung und den damit verbundenen Risiken entsprechen. Die Verrechnungspreispolitik sollte natürlich den Geschäftszielen der Gruppe und der einzelnen Unternehmen innerhalb der Gruppe Rechnung tragen, sie sollte jedoch auch sicherstellen, dass die Gewinnverteilung gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz erfolgt, wodurch die Steuersicherheit gewährleistet wird.
Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen
- die Entwicklung einer steuerlich sicheren und mit den Geschäftszielen übereinstimmenden Verrechnungspreispolitik durch Identifikation von Geschäftsflüssen, Auswahl geeigneter Berechnungsmethoden und Schätzung des marktgerechten Verrechnungspreisniveaus;
- Unterstützung bei der Umsetzung der Abrechnungsregeln im Rahmen der angenommenen Verrechnungspreispolitik;
- erstellung einer vollständigen Dokumentation, in der die Grundsätze der angenommenen Verrechnungspreispolitik dargestellt sind;
- Überprüfung der Übereinstimmung der internationalen und/oder lokalen Verrechnungspreispolitik mit den Anforderungen des polnischen Steuerrechts.