Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wozu?

Der Bestand an nationalen Rechtsvorschriften, die sich direkt auf den Bereich Personalwesen und Lohn- und Gehaltsabrechnung auswirken, wächst stetig und schnell. Dazu gehören steuerliche, zivilrechtliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Hinzu kommt die Praxis deren Anwendung durch Finanzämter, Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Staatliche Arbeitsinspektion und Verwaltungsgerichte, die sich ständig weiterentwickelt und auf oft widersprüchlichen Auslegungen und unklaren Kriterien basiert. 

Je nach Unternehmensprofil kann der Beschäftigungsbereich von unterschiedlicher Bedeutung sein, aber wenn das Geschäftsmodell im mittleren bis hohen Maße von Mitarbeitern abhängt, wird dieser Aspekt grundsätzlich kritisch, und die Sicherheit und Stabilität der Prozesse wirkt sich unmittelbar auf den sicheren Betrieb und die Entwicklung des Unternehmens aus. 

Die Auslagerung der Personal- und Lohnbuchhaltung hat gegenüber der internen Durchführung dieser Funktion zahlreiche Vorteile, wie z. B. die Minderung von Steuer-/Sozialversicherungsrisiken, die Gewährleistung der Prozesskontinuität, Kosteneffizienz oder die Freisetzung strategischer Ressourcen.

Für wen?

Für die an der Auslagerung der Personal- und Lohnbuchhaltung interessierte Gesellschaften des polnischem Rechts oder die in Polen tätigen ausländischen Gesellschaften, die die Pflicht zur Registrierung des Arbeitgebers begründen (z. B. wenn eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen registriert ist).

Wie?

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer nach polnischem Recht;
  • Berechnung der Lohnzuschläge (Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer);
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Nichtansässige;
  • Erstellung von Sozialversicherungsberichten und Steuererklärungen;
  • Kontaktaufnahme zu den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden;
  • Abwicklung von Lohn- und Gehaltsüberweisungen;
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsberichten;
  • Beratung in lohn- und arbeitsrechtlichen Fragen;
  • Führung von Personalakten für Mitarbeiter.

Wer?

Was noch?

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