Wozu?
„Due Diligence“ bedeutet gebührende Sorgfalt, und Prüfungen, die so bezeichnet werden, gehören bereits zu den Standards im Investitionsprozess, der den Erwerb von Anteilen an einem bestehenden, vom Erwerber unabhängigen Unternehmen beinhaltet. Der Erwerb von Anteilen z. B. an einer Gesellschaft bedeutet nämlich, dass der Investor – im Gegensatz zum Erwerb der Vermögenswerte der Gesellschaft selbst – deren gesamte Geschichte einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen übernimmt. Im steuerlichen Kontext bedeutet dies ein Risiko der Übernahme von den offenbarten oder nicht offenbarten Verbindlichkeiten bzw. der steuerlichen Außenstände des erworbenen Unternehmens für nicht verjährte vergangene Zeiträume.
Das Fachwissen und die langjährige Transaktionserfahrung unserer Experten ermöglichen es uns, erstklassige steuerliche Transaktionsberatungsleistungen einschließlich Tax Due Diligence anzubieten. Das Resultat unserer Arbeit ist die Prüfung der allgemeinen steuerlichen Situation der Zielgesellschaft, wie auch die Analyse und Bewertung etwaiger steuerlicher Risiken sowie im Bereich der Sozialversicherungen (Sozialversicherungsanstalt – ZUS).
In begründeten Fällen sind Tax Due Diligence von begrenztem Umfang auch dem geplanten Erwerb komplexer Vermögenswerte (nicht Unternehmensanteilen) gewidmet, z. B. eines Unternehmens, eines organisierten Unternehmensteils oder einer Immobilie.
Für wen?
Für juristische oder natürliche Personen, die es beabsichtigen, Anteile in der Gesellschaften zu erwerben, Anteile zu verpfänden, einen Austausch von Anteilen vorzunehmen, eine Verschmelzung durchzuführen oder auf eine andere Weise Anteile zu erwerben. Die Empfänger der Due Diligence können auch Kreditinstitute sein, die es vorhaben, den steuerlichen Standing des Schuldners zu prüfen. In begründeten Fällen ist Tax Due Diligence von begrenztem Umfang auch dem geplanten Erwerb komplexer Vermögenswerte, z. B. eines Unternehmens, eines organisierten Unternehmensteils oder einer Immobilie empfohlen.
Wie?
Die Due Diligence Prüfung umfasst vor allem:
- prüfung der Richtigkeit der steuerlichen Abrechnungen hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich: Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Akzise, Einkommenssteuer der natürlichen Personen sowie auch der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuer auf zivilrechtliche Geschäfte und Immobiliensteuer;
- identifizierung wichtiger Bereiche des steuerlichen Risikos bezüglich steuerlicher Verbindlichkeiten der zu übernehmenden Gesellschaft und deren Einflusses auf die laufende finanzielle Situation der Gesellschaft und die künftige steuerliche Situation der Investoren;
- bewertung – unter der Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Daten und Einschränkungen des Projekts – des Wertes der ermittelten Risiken sowie der Wahrscheinlichkeit deren Verwirklichung.
Due Diligence Prüfung ist lediglich ein Teil des Transaktionsprozesses. Ihnen gehen in der Regel der Abschluss einer Absichtserklärung und die Formulierung der wichtigsten rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Vorgaben der künftigen Transaktion (Term Sheet) voraus. Die Due-Diligence-Prüfung selbst geht wiederum weiteren Schritten zum Abschluss der Transaktion voraus, z. B. der Minderung der festgestellten Risiken, der Strukturierung der Transaktion, der Verhandlung des Kaufvertrags über die Anteile und seiner wichtigsten Elemente, einschließlich der endgültigen Preisformel oder der Garantien und Sicherheiten. In allen diesen Phasen ist die Teilnahme eines erfahrenen Steuerberater notwendig bzw. angesagt.