Wir unterstützen IT-Unternehmen dabei, die verfügbaren Steuererleichterungen sicher zu nutzen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Umsetzung der in der Branche am häufigsten genutzten Lösungen, nämlich der 50-prozentigen urheberrechtlichen Werbekosten, der F&E-Steuererleichterung und der IP BOX-Erleichterung.
In unserem TPA-Blog befassen wir uns mit den praktischen Aspekten der Funktionsweise von Steuererleichterungen – wir laden Sie ein, unsere Beiträge zu lesen.
50-prozentige Werbungskosten für Arbeitnehmer, die Urheber sind
Personen, die im Rahmen eines Anstellungsvertrags beschäftigt und schöpferisch tätig sind, haben Anspruch auf 50% der Werbungskosten (so genannte urheberrechtliche Werbungskosten) für die Nutzung oder Verfügung über diese Rechte. Von den erhöhten urheberrechtlichen Werbungskosten können zum Beispiel Programmierer, Grafiker oder Entwickler von Computerspielen und -anwendungen profitieren. Die Verwendung von urheberrechtlichen Werbungskosten ermöglicht es, dem Arbeitnehmer ein mehr wettbewerbsfähiges Nettogehalt zu bieten und gleichzeitig die Gesamtkosten für den Arbeitgeber einzuschränken.
Der Umsetzungsprozess beinhaltet:
- eine Analyse der von den Arbeitnehmern eines bestimmten Unternehmens ausgeübten Tätigkeiten;
- Ausarbeitung eines Verfahrens zur Arbeitszeiterfassung bzw. Beurteilung der derzeit verwendeten Lösungen und Vorschläge für notwendige Änderungen;
- Ausarbeitung eines Verfahrens für die Erfassung der von den Arbeitnehmern geschaffenen Werke;
- Vorbereitung der erforderlichen arbeitsrechtlichen Unterlagen, davon:
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- Erstellung eines neuen (oder Abänderung eines bestehenden) Anstellungsvertrags, der die Anwendung der urheberrechtlichen Werbungskosten zulässt;
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- Ausarbeitung von Richtlinien für die Hinterlegung, Registrierung und Entgegennahme von Werken, zusammen mit den erforderlichen Anlagen;
- laufende Unterstützung bei der Implementierung und der Nutzung der 50-prozentigen urheberrechtlichen Werbungskosten.
Lesen Sie mehr über die Erleichterungen für Arbeitnehmer als Urheber in unserer Broschüre und im TPA-Blog.
Broschüre herunterladen: 50-prozentige Werbungskosten
Research and development (R&D) tax relief in the IT industry
Wir bieten eine vollumfängliche Unterstützung bei der Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungserleichterung (F&E-Steuererleichterung). Diese Steuererleichterung ermöglicht einen zusätzlichen (d.h. über den Standardabzug hinausgehenden) Abzug vom Einkommen in Höhe von bis zu 200 % der zu diesem Zweck getätigten Ausgaben, wodurch sich die gesamte Ertragsteuerbelastung des Unternehmens erheblich verringert. Bei den Hightech-Unternehmen machen die Entgelte der Arbeitnehmer, die mit kreativen und innovativen Aufgaben betraut sind, den größten Teil der im Rahmen dieser Erleichterung abgesetzten Kosten aus.
Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir an:
- Prüfung und Bewertung des Umfangs der Inanspruchnahme der Erleichterung für eine gegebene Art von Tätigkeit;
- eine Analyse der Ausgaben im Hinblick auf ihre Abzugsfähigkeit im Rahmen der Erleichterung;
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer individuellen verbindlichen Auskunft;
- Ausarbeitung eines Verfahrens für die ordnungsgemäße Dokumentation der F&E-Kosten;
- Erstellung einer Berechnung der förderfähigen (abzugsfähigen) Ausgaben zum Zwecke der Abrechnung der Erleichterung;
- Durchgehende Unterstützung in der Gesamtetappe der Abrechnung der Erleichterung;
- Regelmäßige steuerliche Prüfungen der Korrektheit der Abrechnungen von F&E-Steuererleichterung;
- Vertretung in möglichen Verfahren bezüglich der Inanspruchnahme der F&E-Steuererleichterung durch die Steuerbehörden;
- Überprüfung der Möglichkeit und Begründetheit, den Status eines Forschungs- und Entwicklungszentrums zu erlangen, der zu höheren Abzügen berechtigt.
Lesen Sie mehr über die F&E-Erleichterung in unserer Broschüre und im TPA-Blog.
Broschüre herunterladen: F&E-Steuererleichterung
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der IP BOX-Erleichterung, einer Form der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus bestimmten Rechten an geistigem Eigentum – zum ermäßigten Steuersatz von 5 % (ESt/KSt).
Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir an:
- Überprüfung und Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Inanspruchnahme der Erleichterung für eine bestimmte Art der Geschäftstätigkeit;
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer individuellen verbindlichen Auskunft;
- Überprüfung der vorliegenden internen Dokumentation im Hinblick auf die Sicherung des Rechts, die Erleichterung in Anspruch zu nehmen;
- Vorbereitung der erforderlichen Aufzeichnungsverfahren;
- Erstellung einer Kalkulation der Einkünfte für die IP-BOX-Steuererleichterung.
Lesen Sie mehr über die F&E-Erleichterung in unserer Broschüre und im TPA-Blog.
Broschüre herunterladen: IP Box – Erleichterung